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Im Strafverfahren ist die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlichen Beistands immer geboten. Denn nur ein Rechtsanwalt kann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen.

Häufig ist es so möglich, den gegen Sie erhobenen Vorwurf schon im Ermittlungsverfahren zu entkräften.


  • Prüfung der Strafrechtslage zwecks Vermeidung strafbarer Handlungen
  • Verteidung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung im Strafprozess
  • Übernahme von Haftsachen


Sie können hier eine unverbindliche Voranfrage per EMail versenden. Schildern Sie hierzu im Kontaktformular Ihr konkretes Rechtsproblem. Sie erhalten dann innerhalb eines Werktages die erwünschte Auskunft.