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Das Insolvenzverfahren mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung für den Schuldner bietet für diesen die Chance auf einen Neuanfang. Besonderheiten gelten im Bereich der Verbraucherinsolvenz.

Für Insolvenzgläubiger besteht das Risiko des Forderungsverlustes.

Wir vertreten sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Insolvenzverfahren.



  • Beratung in der Unternehmenskrise und im Vorfeld der Insolvenz
  • Sanierungsberatung
  • Führung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Haftungsfragen
  • Vertretung bei Insolvenzantragstellung und im Insolvenzverfahren
  • Vertretung im Restschuldbefreiungsverfahren



  • Vorsorgende Beratung bei Sicherheitenbestellung und Vertragsgestaltung
  • Vertretung bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen
  • Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Anmeldung von Insolvenzforderungen
  • Beratung und Vertretung im Anfechtungsrecht


Sie können hier eine unverbindliche Voranfrage per EMail versenden. Schildern Sie hierzu im Kontaktformular Ihr konkretes Rechtsproblem. Sie erhalten dann innerhalb eines Werktages die erwünschte Auskunft.