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Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert oder sind durch einen Gebührenrahmen abstrakt vorgegeben. Die genauen Kosten hängen vom Einzelfall ab und können vorab erfragt werden.

Diese Kosten kommen bei Inanspruchnahme der Kanzlei auf Sie zu:

1. Voranfragen über Kosten der Beauftragung und Geeignetheit der Rechtsverfolgung über einen Anwalt: Kostenlos

2. Beratung und Gutachten:

  • Nach Vereinbarung
  • Unter Umständen trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten

3. Außergerichtliche Vertretung:

  • Nach RVG
  • Unter Umständen trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten
  • Unter Umständen trägt der Gegner die Kosten
  • Erfolgshonorar kann unter Umständen vereinbart werden

4. Prozessvertretung:

  • Nach RVG
  • Unter Umständen trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten
  • Bei Obsiegen trägt der Gegner die Kosten
  • Erfolgshonorar kann unter Umständen vereinbart werden

5. Zwangsvollstreckung:

  • Nach RVG
  • Erfolgshonorar kann unter Umständen vereinbart werden


Diese Möglichkeiten stehen zur Finanzierung der Kosten zur Verfügung:

1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden.

2. Für Bürger mit geringem Einkommen kann im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe gewährt werden.

3. Für Bürger mit geringem Einkommen kann im gerichtlichen Bereich Prozesskostenhilfe gewährt werden.