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Durch die Prozesskostenhilfe wird Bürgern, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten eines Prozesses nicht oder nur zum Teil aufbringen können, die Führung eines Prozesses ermöglicht. Bei Gewährung der Prozesskostenhilfe werden die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts entweder ganz oder zum Teil vom Staat übernommen. Erforderlich ist ein entsprechender Antrag, den Ihr Rechtsanwalt für Sie stellt.