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Bürgschaftsverpflichtung


Die Übernahme einer Bürgschaft ist eine folgenschwere Entscheidung - auch wenn dies bei Abgabe der Erklärung häufig so nicht erkannt wird.

Gleichgültig, ob Sie als Unternehmer oder als Privatperson für ihr Unternehmen oder für Familie, Freunde und Bekannte eine Mithaftungserklärung gegenüber einem Gläubiger zur Absicherung einer Verbindlichkeit abgeben möchten, sollten Sie sich zuvor rechtlich beraten lassen. Denn Sie haften regelmäßig mit Ihrem gesamten Vermögen.

Erst bei der  Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft wird die Tragweite der einmal abgegebenen Erklärung deutlich. Spätestens jetzt ist eine rechtliche Überprüfung erforderlich. In einer Vielzahl von Fällen besteht der Anspruch des Gläubigers nicht, oder zumindest nicht im geltend gemachten Umfang.

Auch nach Inanspruchnahme aus der Bürgschaft können Ansprüche gegenüber dem Hauptschuldner geltend gemacht werden.


  • Rechtliche Beratung im Vorfeld der Bestellung einer Bürgschaft 
  • Gestaltung von Bürgschaftsverträgen
  • Bundesweite Vertretung bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft
  • Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen


Im Bereich des Bürgschaftsrechts besteht die Möglichkeit einer Vorabprüfung der Rechtslage zu einem Pauschalhonorar. Sie können hier eine unverbindliche Voranfrage per EMail versenden. Schildern Sie hierzu im Kontaktformular Ihr konkretes Rechtsproblem. Sie erhalten dann innerhalb eines Werktages Auskunft über die Möglichkeit der Übernahme des Mandats, die Mandatsbedingungen und die Kosten.