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Eine Kündigung kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen. In einer Vielzahl von Fällen ist die Kündigung unwirksam. Sie können die Unwirksamkeit allerdings regelmäßig nur innerhalb einer dreiwöchigen Frist durch Klage vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Nicht selten lassen sich Arbeitnehmer trotz der wirtschaftlichen Bedeutung einer Kündigung durch vermeintlich hohe Kosten von der Wahrnehmung Ihrer Rechte abhalten.

Grundsätzlich gilt: Im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten der Rechtsverfolgung. Selbst wenn der Arbeitnehmer im Verfahren obsiegt, werden die Kosten nicht vom Arbeitgeber erstattet. Ein Problem, wenn keine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt, aber auch keine hohen Einkünfte vorhanden sind.

Niemand ist aber wegen geringen Einkommens daran gehindert, sich gegen eine unberechtigte Kündigung zur Wehr zu setzen.

Für Bürger mit geringem Einkommen übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten über die Prozesskostenhilfe (Pkh). Die Prozesskostenhilfe, die Ihr Anwalt für Sie beantragt, bewirkt, dass Sie nichts oder nur kleine Raten auf die entstehenden Kosten zahlen. Im Gegensatz zu anderen Verfahren hängt die Kostenübernahme allein von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Parteien ab.


Ob Sie Anspruch auf diese staatliche Leistung haben und ob diese in Ihrem Fall ratenfrei zu gewähren ist, hängt nicht nur von Ihrem Einkommen, sondern auch von Ihren Ausgaben (Miete, Unterhaltszahlungen, Versicherungsprämien etc.) ab. Da nicht jede Ausgabe berücksichtigungsfähig ist, auf der anderen Seite aber auch nicht jede Einnahme berücksichtigt wird, kann ein Berechnungs-programm diese Frage nur ungenau beantworten.


Ein verbindlicher Kostenvoranschlag vor Mandatserteilung ist immer sinnvoll. Sie können sich vorab telefonisch nach den entstehenden Kosten erkundigen.

Sie können auch eine unverbindliche Voranfrage per EMail versenden. Schildern Sie hierzu im Kontaktformular Ihr konkretes Rechtsproblem. Sie erhalten dann innerhalb eines Werktages Auskunft über die Möglichkeit der Übernahme des Mandats, die Mandatsbedingungen und die Kosten.